Schildkröten und Gesetze in Österreich –
ein Leitfaden der Internationalen Schildkrötenvereinigen (ISV)
Tierschutzgesetz 2005
In Österreich muss die private Haltung von Wildtieren der Behörde gemeldet werden. Dazu gehören auch Schildkröten (§8 der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBI. Nr. 486/2004)
Stellen, an die die Haltung Gemeldet werden muss, sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften, bzw. Amtstierärzte, bzw. MA60 (Wien). Die Meldung soll innerhalb 2 Wochen nach Erhalt des Tieres erfolgen. Bei der Haltung von mehreren Tieren behält sich der Amtsveterinär eine Kontrolle der Haltung vor. Die Meldung sollte folgende Dinge beinhalten:
Name und Anschrift des Halters, sowie Ort der Haltung
Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere
„weitere Angaben die zur Beurteilung durch die Behörde notwendig sind“. Diese erfragt man am besten bei der örtlichen Behörde.
Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien:
Für viele Arten gibt es festgelegte Mindestanforderungen bezüglich Platz und weiterer Parameter der Haltung. Diese sind der 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 3 zu entnehmen. Kommt eine gehaltene Art nicht in dieser Anlage vor, muss nach einer Kontrolle der Tierschutzrat über geeignete Anforderungen entscheiden. Das Tierschutzgesetz und seine Anlagen könne über www.ris.bka.gv.at abgerufen werden!
CITES/WA Abkommen und EU Artenschutzabkommen
CITES (Convention on International Trade of Endangered Species) ist die Abkürzung für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommen. Die EU Artenschutzverordnung hat diese Konvention 1997 übernommen. Der EU- Anhang A entspricht also grob dem CITES Anhang I, Eu-Anhang B entspricht CITES II und EU Anhang C entspricht CITES III.
Für Österreichische Tierhalter ist wichtig: Arten die CITIS II gelistet sind, benötigen bei Verkauf und Weitergabe eine Herkunftsbescheinigung, die man selbst schreiben kann. Die ISV bietet dafür auch vorgedruckte Muster an.
CITES A Arten wie die griechische Landschildkröte (Testudo hermanni) brauchen beim Verkauf eine amtliche Bescheinigung. Diese bekommt man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Bewilligung kostet für Reptilien 15 Euro pro beantragten Tier.
Mehr Informationen findet man bei www.cites.at
Tierschutz-Ombudsmann
Für tierschutzrechtliche Angelegenheiten ist in Österreich der Posten des Tierschutz-Ombudsmanns geschaffen worden. Jedes Bundesland hat einen Ombudsmann/frau, diese(r) kann bei Fragen zum Thema Tierschutz zu Rate gezogen werden. Die Kontaktdaten des jeweiligen Ombudsmannes können der Webseite des jeweiligen Bundeslandes entnommen werden.
Text: © Internationale Schildkröten Vereinigung
Anmeldung der
Schildkröten:
Man füllt ganz einfach folgendes Formular aus und schickt es zur zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder
zum Magistrat (Abteilung für Land- und Forstwirtschaft). Ich empfehle aber sich vorher mit den Behörden per Mail oder Telefon in Verbindung zu setzen, um etwaige Missverständnisse aus dem
Weg zu räumen.
In den gesetzlichen Mindestanforderungen für die Haltung von Reptilien
ist auch die Mississippi-Höckerschildkröte (Graptemys pseudogeographica kohnii) aufgelistet. Diese Mindestanforderungen gelten ebenso für alle anderen Höckerschildkröten-Arten.
Wie genau es die Behörden schlussendlich mit den Mindestmaßen für die (Aqua)Terrariumgröße nehmen, ist abhängig vom jeweiligen Amtstierarzt. Die Maße sollten jedenfalls nicht komplett daneben
liegen.
Auszug aus der Österreichischen Tierhaltungsverordnung für Reptilien:
Seite 7
1.2.11. Graptemys pseudogeographica kohnii (Mississippi-Höckerschildkröte)
Terrarium/Mindestmaße:
Größe der Tiere |
bis 10 cm |
10-15 cm |
15-20 cm |
über 20 cm |
1-2 Tiere |
300 l |
500 l |
750 l |
1000 l |
Landteil |
0,05 m2 |
0,10 m2 |
0,20 m2 |
0,30 m2 |
Jedes weitere Tier |
100 l |
150 l |
250 l |
350 l |
Landteil |
0,02 m2 |
0,06 m2 |
0,10 m2 |
0,15 m2 |
Zimmerterrarium:
Wasserteil:
|
Einrichtung: |
Versteckplätze aus Wurzeln, Steinen und Wasserpflanzen |
Bodengrund: |
Sand, Kies |
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Landteil: |
Einrichtung: |
Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen; Wärmestrahler |
Bodengrund: |
Sand-Erde-Gemisch |
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Temperatur: |
Sommer: 20-28 °C Wassertemperatur; unter dem Wärmestrahler je nach Jahreszeit 25-40 °C Lufttemperatur; 2-3 Monate Winterruhe bei 8-15 °C Wassertemperatur
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Beleuchtungsdauer: |
je nach Jahreszeit 6-14 Stunden täglich; HQI-Strahler für hohe Beleuchtungsintensität; UV-Bestrahlung täglich |
Freilandterrarium:
Lage: |
sonnige, windgeschützte Lage
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Wasserteil: |
Einrichtung: |
Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen |
Bodengrund: |
Sand, Kies |
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Landteil: |
Einrichtung: |
Versteckplätze aus Wurzeln und Pflanzen |
Bodengrund: |
Lehmerde, Sand |
Besondere Hinweise: für den Aufenthalt im Gartenteich den Sommer über geeignet; die Winterruhe sollte unter kontrollierten Bedingungen erfolgen.